Krisenfrüherkennung: Rechtlicher Rahmen und Herausforderungen in der Praxis
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Bestandsgefährdende Entwicklungen, die ihre Ursachen insbesondere in der Stakeholder-, Strategie- oder Produktkrise haben, werden oftmals zu spät erkannt. Dies führt dazu, dass Unternehmenskrisen zu spät erkannt werden und Gegenmaßnahmen entsprechend später eingeleitet werden. Der Vortrag befasst sich mit der Krisenfrüherkennungspflicht von Geschäftsleitern. Pflichtbewusstes Handeln der Geschäftsführung orientiert sich an den rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Anforderungen für Krisenfrüherkennungssysteme.
Weder in gesetzlichen Normen noch in der Rechtsprechung werden konkrete Vorgaben für die Ausgestaltung eines Krisenfrüherkennungssystems gemacht. Dies stellt gerade für Geschäftsleiter von mittelständischen Unternehmen eine Herausforderung dar, da auch diese den Pflichten zur Krisenfrüherkennung unterliegen.
Die Referenten gehen auf die Umsetzung in der Praxis ein, und liefern einen Denkansatz, wie gerade kleine und mittlere Unternehmen die geforderten Sorgfaltspflichten zur Krisenfrüherkennung umsetzen können. Im Rahmen des Vortrages wird auf den neuen Standard IDW S 16 zur Krisenfrüherkennung eingegangen. Der Vortrag soll zur Diskussion und zum Erfahrungsaustausch anregen.
Eventdatum: Dienstag, 10. Februar 2026 19:00 – 20:30
Eventort: Online
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