Energiewende 2025 (Kongress | Magdeburg)

Energiewende 2025 (Kongress | Magdeburg)

Zukunftsfähige Gebäude-Versorgung mit Wärmepumpe, BHKW und grüner Energie

Die politischen Unsicherheiten über die zukünftige Ausrichtung der Wärme- und Energiewende blockieren derzeit den klimafreundlichen Umbau der Energieversorgung – insbesondere in der Wohnungswirtschaft.
Dabei ist die Entscheidung für oder gegen ein technisches Konzept sowohl im Wärme- als auch im Strombereich gerade in der Wohnungswirtschaft schon komplex genug.

  • Welche Heizsysteme sind zukunftsfähig?
  • Welche Heizsysteme können auch bei höheren Vorlauftemperaturen eingesetzt werden?
  • Welche Kosten kommen bei der Umstellung auf Vermieter und Mieter zu?
  • Was macht eigentlich der Rollout intelligenter Messsysteme?
  • Wie bekomme ich eine moderne Leittechnik, die mich auch wirklich unterstützt und nicht nur Daten liefert?
  • Welche Auswirkungen wird der Ausbau der Elektromobilität auf die Wohnungswirtschaft haben?
  • Wie muss Wärme zukünftig abgerechnet werden?

Es stehen sehr viele Fragen im Raum.

Im Rahmen des zweiten Jahreskongresses „Energiewende 2025 – Zukunftsfähige Gebäude-Versorgung“ werden wir auf diese Fragen eingehen und eine Orientierungshilfe hinsichtlich der zukünftigen Pfade hin zu einer nachhaltigen und regenerativen Energie- und Wärmewende geben.

Freuen Sie sich auf eine interessante Veranstaltung am 28./29. Oktober 2025 in Magdeburg.

Neben der Fachkonferenz wird eine begleitende Fachausstellung die Möglichkeit eröffnen, mit Akteuren aus den Themenfelder einer zukünftigen Strom- und Wärmeversorgung von Mehrfamilienhäusern ins Gespräch zu kommen. Insbesondere die Kaffee- und Mittagspausen sowie der gemeinsame Abendimbiss bieten ausreichend Zeit für interessante Gespräche.

Lernziele

Wie versorgen wir unsere Gebäude zukünftig mit Strom und Wärme?
Welche Möglichkeiten bieten sich dabei Blockheizkraftwerke im Verbund mit Wärmepumpen und/oder Solarthermie?
Was ist bei der Kommunalen Wärmeplanung und dem Gebäudeenergiegesetz zu beachten? Was können wir im neuen Gebäudeenergiegesetz erwarten?

Über diese und viele andere aktuellen Fragen werden wir im Rahmen unseres zweiten Energiewendekongresses in Magdeburg sprechen.

Es erwarten Sie zahlreiche aktuelle Vorträge:

  • Energiewende – Was kommt auf uns zu?
  • Kundenanlage sowie Abrechnung von Strom- und Wärmelieferung in der Wohnungswirtschaft
  • Vorgehensweise bei der Kommunalen Wärmeplanung und Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung in der Praxis
  • Aktuelle Aspekte der Wärmewende und der Neuregelung des Gebäudeenergiegesetzes
  • Hydraulischer Abgleich in der Praxis
  • Solarthermie als Option der zukünftigen Wärmeversorgung
  • Klimaneutrale Wärmeversorgung mit Großwärmepumpen und Großwärmespeicher
  • Zusammenspiel von KWK-Anlagen und Wärmepumpen
  • PVT – die Verbindung von Strom und Wärme
  • Elektromobilität – Chancen und Vorgaben in der Wohnungswirtschaft
  • Digitalisierung der Energie- und Wärmewende
  • Sanierungen im Eiltempo

Nutzen Sie die Möglichkeit, sich mit anderen Akteuren der Energiewende zu unterhalten und mit den Fachreferenten zu diskutieren. Eine Begleitausstellung rundet die zweitägige Fachkonferenz ab.

Zielgruppe

Der Energiewende-Kongress richtet sich an Unternehmen der Wohnungswirtschaft, Contractoren, Stadtwerke, Architekten, Ingenieurbüros, Unternehmens- und Energieberater, BHKW-Betreiber, BHKW-Anbieter, Energieagenturen, Energie- u. Gasversorgungsunternehmen, Wissenschaftliche Institute, Banken und Versicherungen, Behörden und alle fachlich versierten Interessierte an der Energiewende in der Wohnungswirtschaft.

Eventdatum: 28.10.25 – 29.10.25

Eventort: Magdeburg

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Energie- und Stromsteuergesetz 2026 – KOMPAKT (Webinar | Online)

Energie- und Stromsteuergesetz 2026 – KOMPAKT (Webinar | Online)

Im Jahr 2025 werden sich voraussichtlich viele gesetzliche und administrative Regelungen des Energie- und Stromsteuergesetzes ändern.
Seit April 2024 existiert ein Gesetzesentwurf, der bereits mit den Verbändern diskutiert wurde. Seit Mitte Oktober 2024 liegt der final im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages verhandelte Text des neuen Energie- und Stromsteuergesetzes vor. Eigentlich hätte das „Gesetz zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht“ am 18.10.2024 im Deutschen Bundestag in zweiter und dritter Lesung beschlossen werden sollen. Da die meisten Abgeordnete sich bereits ins Wochenende verabschiedet hatten, war der Bundestag aber nicht mehr beschlussfähig. Daher war der finale Beschluss für die Bundestagssitzung am 07.11.2024 vorgesehen – jedoch war da die Koalition aufgrund der Entlassung des Finanzministers (06.11.) nicht mehr beschlussfähig. Das Gesetz ist zu Ende verhandelt, wurde jedoch vor der Bundestagswahl nicht mehr im Deutschen Bundestag beschlossen.

Das Kompaktseminar „Neue gesetzliche und administrative Regelungen des Energiesteuer- und Stromsteuergesetzes 2026“ fasst die geplanten Neuregelungen und deren Auswirkungen in einem vierstündigen Kompaktseminar zusammen.

Bringen Sie ihre Kenntnisse des Energiesteuerrechts, der jeweiligen Durchführungsverordnungen sowie der Verwaltungspraxis effektiv auf den neuesten Stand.

Dieses Kompakt-Seminar setzt gute Kenntnisse des Energie- und Stromsteuergesetzes voraus. Es werden lediglich die Neuregelungen und die damit einhergehenden Veränderungen besprochen.

Falls Sie keine oder nur geringe Kenntnisse des Energie- und Stromsteuergesetzes haben, sollten Sie das eintägige Intensivseminar „Energie- und Stromsteuergesetz 2026 – INTENSIV“ buchen.

Lernziele

  • Hintergrund und Intention der zahlreichen Neuregelungen
  • Neuregelung im Energiesteuerrecht
  • Neuregelungen im Stromsteuerrecht
  • Veränderungen bei der Administration (Befreiung / Rückerstattung / Meldung)
  • Verwaltungspraxis konkret
  • Schnittstelle zum nationalen und internationalen Emissionshandel

Eventdatum: Montag, 15. Dezember 2025 09:00 – 13:00

Eventort: Online

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Rechtliche Rahmenbedingungen für Planer und Betreiber von Wärmepumpen-Anlagen (Webinar | Online)

Rechtliche Rahmenbedingungen für Planer und Betreiber von Wärmepumpen-Anlagen (Webinar | Online)

Derzeit werden immer mehr Wärmepumpen als Wärmeerzeuger in modernen Heizzentralen errichtet. Damit verbunden sind viele rechtliche Fragestellungen – beginnend von der Planung und Genehmigung bis hin zum Betrieb und Abrechnung der Wärme aus einer Wärmepumpe.

Das Seminar „Rechtliche Rahmenbedingungen für Planer und Betreiber von Wärmepumpen-Anlagen“ wird strukturiert die unterschiedlichen Geschäftsmodelle mit Wärmepumpen darstellen und die damit einhergehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen – konkret für größere aber auch für kleinere Wärmepumpenanlagen – aufzeigen.

Hierzu gehören u. a. das neue Gebäudeenergiegesetz und das Wärmeplanungsgesetz – aber auch die Regelungen für abschaltbare Lasten nach §14a Energiewirtschaftsgesetz.

Eingegangen wird auf die gesetzlichen Vorgaben des Baurechts und des Bundesimmissionsschutzes. Je nach eingesetzter Technologie kommen aber auch Wasserrecht und Bergrecht zur Anwendung. Betreffend dem eingesetzten Kältemittel in der Wärmepumpe sollte man die F-Gas-Verordnung beachten.

Ist die Wärmepumpenanlage errichtet worden, treten Fragestellungen rund um die Abrechnung (AVBFernwärmeV, FFVAV, Heizkostenverordnung) in den Vordergrund. Aber auch Fragestellungen wie die konkreten Auswirkungen bei einem Wechsel vom Heizkessel zur Wärmepumpe im Rahmen der Wärmelieferverordnung sowie der vertraglich notwendigen Anpassungen wie z. B. die Preisgleitklausel werden im Rahmen des Seminars behandelt. Die Vorgaben zur gewerblichen Wärmelieferung nehmen einen wichtigen Aspekt im Rahmen des Seminars ein.

Am Ende des Seminars stehen die unterschiedlichen Fördermöglichkeiten für Wärmepumpen-Anlagen im Fokus.

 

  • Überblick Rechtsrahmen und Förderung
  • Energierechtliche Bewertung der Wärmepumpe (Teil I – GEG, WPG, ENWG, EnFG)
  • Energierechtliche Bewertung der Wärmepumpe (Teil II – FFVAV, AVBFernwärmeV, Preisgestaltung/Preisänderungsklauseln, WärmeLV)
  • Genehmigungsrecht für Wärmepumpen-Projekte (Baurecht, BImSchG, F-GasVO, Wasserrecht, Bergrecht)
  • Förderregime für Wärmepumpen-Anlagen

Eventdatum: Donnerstag, 25. September 2025 09:00 – 16:30

Eventort: Online

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Everything is possible – PPA zur Direktbelieferung von Gewerbe und Industrie (Webinar | Online)

Everything is possible – PPA zur Direktbelieferung von Gewerbe und Industrie (Webinar | Online)

Erneuerbare Energien bieten auch abseits des EEG und damit weitgehend ohne dessen Restriktionen zunehmend wirtschaftliche Chancen. Viele Gewerbe- und Industriebetriebe suchen bereits heute nach Möglichkeiten, ihren Strombedarf kostengünstig, planbar, lokal und grün zu decken. PPA und Direktbelieferung sind in diesem Zusammenhang in aller Munde.

Doch was steckt da hinter? Wo lauern Fallstricke, wo gibt es Optimierungspotenzial und Regelungsbedarf?
Antworten und das nötige Basiswissen erwarten Sie in diesem Seminar.

 

 Was Sie erwartet:

Unser Seminar „Everything is possible – PPA zur Direktbelieferung von Gewerbe und Industrie“ bietet Ihnen einen tiefgehenden Einblick in die Welt der Power Purchase Agreements (PPA) und zeigt Ihnen die rechtlichen Vorgaben auf, wie Unternehmen durch Direktbelieferung mit erneuerbarem Strom wirtschaftlich und ökologisch profitieren können. Dabei stehen die rechtlichen Rahmenbedingungen im Fokus – praxisnah, verständlich und direkt anwendbar.

Inhalte im Überblick:

  • Grundlagen & Begriffsabgrenzung: Was ist Direktbelieferung? Wie unterscheiden sich Vermarktungswege?
  • Onsite/Offsite, Direct-Wire, Corporate vs. Utility PPA – was steckt hinter den Begriffen?
  • Motivation & Interessen: Warum Direktbelieferung für Unternehmen attraktiv ist
  • Wirtschaftliche Vorteile: Einsparpotenziale, Fördermöglichkeiten, Imagegewinn
  • Rechtliche Anforderungen: EEG-Pflichten, Stromsteuer, Herkunftsnachweise, Netzentgelte
  • Netz oder nicht Netz? – Überblick über Netzstrukturen nach EnWG
  • EuGH-Rechtsprechung zur Kundenanlage – Folgen und Gestaltungsmöglichkeiten
  • Vertragsgestaltung: Stromliefervertrag, Nutzungsverträge, Pacht- und Betriebsführungsmodelle
  • Umgang mit gegenläufigen Interessen und wichtige Regelungsinhalte
  • Überschusseinspeisung und Anforderungen bei räumlicher Nähe

 

Viele Beispiele zeigen: PPAs sind nicht nur möglich – sie sind ein echter Gamechanger, welche auch für mittelständische Industrie- und Gewerbebetriebe große Chancen bieten. Jedoch sollten Sie sich über die Vielzahl der rechtlichen Vorgaben informieren.

Gestalten Sie die Energiewende aktiv mit – direkt, nachhaltig und rechtssicher.
Everything is possible – wenn Sie wissen, wie.

Lernziele

  1. PPA und Direktbelieferung – Was ist das eigentlich?
    1. Vermarktungswege für Strom aus EE – Direktbelieferung vs. Direktvermarktung
    2. Abgrenzung von Begrifflichkeiten (Onsite/Offsite PPA, Direct-Wire-PPA, Corporate/Utility PPA usw.)
  2. Motivation und Interessen – welche Vorteile bietet die Direktbelieferung?
    1. Überblick Einsparpotenziale und sonstige Vorteile
    2. Überschusseinspeisung
      1. Anforderungen an Direktbelieferung in unmittelbarer räumlicher Nähe
      2. Exkurs: Pflichten nach EEG
    3. Stromsteuer
    4. Herkunftsnachweise – Bedeutung und Verfahren
    5. Netzentgelte
  • Netz oder nicht Netz, das ist hier die Frage!
    1. Überblick Netzstrukturen nach EnWG
    2. EuGH-Rechtsprechung zur Kundenanlage
    3. Folgen und Gestaltungsmöglichkeiten
  • Vertragsgestaltung – Was muss geregelt werden?
    1. Nutzungsverträge
    2. Stromliefervertrag/PPA
      1. Gegenläufige Interessenlage
      2. Wichtige Regelungsinhalte
    3. Alternative: Pacht- und Betriebsführungsmodell

Zielgruppe

Für Energieverantwortliche, Planerinnen und Betreiberinnen, Nachhaltigkeitsmanagerinnen und Projektentwicklerinnen die die Chancen der Direktbelieferung erkennen und rechtssicher handeln wollen.
Und selbstverständlich auf für Energieverantwortliche, Planer und Betreiber, Nachhaltigkeitsmanager und Projektentwickler, die ebenso die Chancen der Direktbelieferung erkennen und rechtssicher handeln wollen.

Eventdatum: Dienstag, 23. September 2025 09:00 – 13:00

Eventort: Online

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BHKW und Großwärmepumpe im Verbund: Strategien für eine wirtschaftliche Wärmeerzeugung [Kostenlos] (Webinar | Online)

BHKW und Großwärmepumpe im Verbund: Strategien für eine wirtschaftliche Wärmeerzeugung [Kostenlos] (Webinar | Online)

Mit dem Ausbau der Wärmewende rücken Großwärmepumpen zunehmend in den Fokus von Stadtwerken und Energieversorgern. Gleichzeitig bleibt das BHKW ein zentraler Baustein in der Wärmeversorgung.

Doch wie gelingt das Zusammenspiel beider Technologien im realen Betrieb? Welche Faktoren entscheiden über den optimalen Einsatzzeitpunkt von BHKW und Wärmepumpe? Und wie können Betreiber von Fernwärmenetzen durch intelligente Steuerung die Wirtschaftlichkeit ihrer Anlagen steigern?

In diesem kostenlosen Webinar zeigt VK Energie, wie sich BHKWs und Großwärmepumpen wirtschaftlich und technisch sinnvoll kombinieren lassen. Anhand konkreter Praxisbeispiele wird dargestellt, wie die Betriebsoptimierung und intelligentes Wärmespeichermanagement auch bei schwankenden Strompreisen und komplexen Rahmenbedingungen funktioniert.

 

  • Strategien für ein optimiertes Zusammenspiel beider Technologien
  • Optimale Dimensionierung von BHKW und Wärmepumpe im Sinne einer möglichst flexiblen Fahrweise
  • Einfluss von Speichergrößen und Marktpreisen auf den optimalen Betrieb
  • Betriebsoptimierung mit der VK Box und dem VK Kundenportal
  • Praxisbeispiele aus der Fernwärmeversorgung

Eventdatum: Freitag, 05. September 2025 10:00 – 11:30

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Digitalisierung der Energiewende 2026 – MsbG, GNDEW und EnWG (Webinar | Online)

Digitalisierung der Energiewende 2026 – MsbG, GNDEW und EnWG (Webinar | Online)

Neustart der Digitalisierung der Energiewende durch das GNDEW, das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) und das EnWG

 

Neue Regelungen für Messung von Strom und die Kommunikation zwischen Erzeuger und Verbraucher seit Februar 2025

Die Energiewende führt zu neuen Herausforderungen für Strom-Netze und die Informationstechnik zwischen Netzbetreibern, Verbrauchern und Betreibern von Stromerzeugungsanlagen. Politisch und rechtlich wird dieser Umbau mit dem „Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende“ forciert. Obwohl bereits 2016 das Messstellenbetriebsgesetz in Kraft trat, blieb der Rollout intelligenter Messysteme aufgrund unterschiedlicher Ursachen aus.

In den letzten beiden Jahren wurden nun einige Gesetzespakete, wie zum Beispiel das „Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende“ (GNDEW), geschnürt, um die Digitalisierung der Energiewende zu forcieren. Im Februar 2025 wurde „Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende“ nochmals maßgeblich verändert. Dafür wurden in den letzten Monaten zahlreiche Veränderungen im Messstellenbetriebsgesetz (MsbG), im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), im EEG sowie in der Ladesäulenverordnung vorgenommen.

Zentrales Ziel des neuen Gesetzes ist es, den Rollout zu ermöglichen und beschleunigt zu realisieren, Verfahren rund um den Rollout intelligenter Messsysteme zu entbürokratisieren und die Rechtssicherheit zu stärken. Gleichzeitig sollen Kosten zukunftsfest und gerechter verteilt, Markt und Wettbewerb angereizt, Kompetenzen zielgerichtet gebündelt und die Nachhaltigkeit gestärkt werden. Außerdem steht nicht mehr nur das intelligente Messen, sondern das Steuerungssystem zur Begrenzung der Einspeisespitzen im Zentrum des Rollouts.
Außerdem hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) im Dezember 2024 das aktualisierte Schutzprofil PP-0073 sowie die Technischen Richtlinien TR-03109-1 und TR-03116-3 für das Smart-Meter-Gateway (SMGW) veröffentlicht.

SmartMeter werden zukünftig auch eine große Rolle bei der Wärme-, der Gasabrechnung und der Abrechnung von Wasser haben. Außerdem nehmen moderne und intelligente Messeinrichtung eine wichtige Funktion bei der Umsetzung dynamischer Stromtarife ein, die ab 2025 angeboten werden müssen.

Das neue „Grundgesetz“ für das Messwesen regelt die Vorgaben für intelligente Messsysteme und die neuen Anforderungen an eine schnelle Umsetzung des Rollouts. Auch die Kostenaufteilung hat sich deutlich verändert.

Im Rahmen des Intensivseminars werden die neuen Regelungen des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) sowie die Auswirkungen des GNDEW ausführlich erläutert und auf die praxisrelevanten Fragestellungen bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben eingegangen.

Insbesondere Fragestellungen nach den rechtlichen Voraussetzungen, den regulatorischen sowie bilanziellen Vorgaben werden behandelt. Weiterhin wird es um die rechtssichere Gestaltung von Messstellenverträge gehen. Auch die Vorgaben nach § 14a EnWG für steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpe, Ladestation, Klimagerät und Speicher, die Strom aus dem Netz ziehen, werden in dem Seminar erläutert.

Im Rahmen des Webinars werden den Teilnehmerinnen und Teilnehmern Hilfestellungen gegeben, um alle Änderungen praxistauglich umsetzen können. Neben den technischen und den gesetzlichen Regeln werden auch die möglichen Wirkungen, für die damit verbundenen Geschäftsmodelle (wie z.B. bidirektionales Laden oder dynamische Tarife) besprochen.

Das Intensivseminar wird von Dr. Michael Weise von der Sozietät Becker Büttner Held (BBH) gehalten.

Um eine individuelle und praxisnahe Veranstaltung gewährleisten zu können, ist die Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer begrenzt.

Lernziele

  • Hintergrund und Inhalte des MsbG und des GNDEW
  • EEG 2025, EnWG 2025 und Ladesäulenverordnung – was ändert sich?
  • Aktuelle Brennpunkte
  • Rechte und Pflichten beim Einbau intelligenter und modernen Messsysteme
  • Wärmewende, Mobilitätswende, dezentrale Erzeugung, Speicherung und Gateways
  • Welche Vorgaben existieren in §14a EnWG für steuerbare Verbrauchseinrichtungen?
  • Anforderungen durch bidirektionales Laden oder dynamische Tarife
  • Veränderungen der Preisobergrenzen (u.a. Aufteilung Messstellenbetreiber/Netzbetreiber)
  • Neue „Sichere Lieferkette“
  • Umstellung von Stundenwerten auf Viertelstundenwerte
  • Geänderte Marktkommunikation und Neuregelungen bei der Bilanzierung
  • Welche Vorgaben existieren für die nächsten Jahre?

Zielgruppe

Das Seminar eignet sich für Netzbetreiber, Stadtwerke, Stromhändler und Direktvermarkter, Contractoren, Planer und Betreiber von Stromerzeugungsanlagen mit Direktvermarktung.

Eventdatum: Dienstag, 20. Januar 2026 09:00 – 15:00

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Energie- und Stromsteuergesetz 2026 – KOMPAKT (Webinar | Online)

Energie- und Stromsteuergesetz 2026 – KOMPAKT (Webinar | Online)

Zum 01.01.2025 werden sich viele gesetzliche und administrative Regelungen des Energie- und Stromsteuergesetzes ändern.
Seit April 2024 existiert ein Gesetzesentwurf, der bereits mit den Verbändern diskutiert wurde. Voraussichtlich im Oktober/November 2024 wird der Deutsche Bundestag das neue Energie- und Stromsteuergesetz final beschließen.

Das Kompaktseminar „Neue gesetzliche und administrative Regelungen des Energiesteuer- und Stromsteuergesetzes 2025“ fasst diese Neuregelungen und deren Auswirkungen in einem vierstündigen Kompaktseminar zusammen.

Bringen Sie ihre Kenntnisse des Energiesteuerrechts, der jeweiligen Durchführungsverordnungen sowie der Verwaltungspraxis effektiv auf den neuesten Stand.

Dieses Kompakt-Seminar setzt gute Kenntnisse des Energie- und Stromsteuergesetzes voraus. Es werden lediglich die Neuregelungen und die damit einhergehenden Veränderungen besprochen.

Falls Sie keine oder nur geringe Kenntnisse des Energie- und Stromsteuergesetzes haben, sollten Sie das eintägige Intensivseminar „Energie- und Stromsteuergesetz 2025 – INTENSIV“ buchen. Termine hierzu wird es voraussichtlich ab Januar 2025 geben.

 

Lernziele

  • Hintergrund und Intention der zahlreichen Neuregelungen
  • Neuregelung im Energiesteuerrecht
  • Neuregelungen im Stromsteuerrecht
  • Veränderungen bei der Administration (Befreiung / Rückerstattung / Meldung)
  • Verwaltungspraxis konkret
  • Schnittstelle zum nationalen und internationalen Emissionshandel

Eventdatum: Donnerstag, 29. Januar 2026 09:00 – 13:00

Eventort: Online

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Energie- und Stromsteuergesetz 2026 – INTENSIV (Webinar | Online)

Energie- und Stromsteuergesetz 2026 – INTENSIV (Webinar | Online)

Die energie- und stromsteuerlichen Regelungen sind in Bezug auf die Wirtschaftlichkeit von KWK-Anlagen von besonderer Bedeutung. Außerdem gibt es zahlreiche Regelungen im Stromsteuergesetz, die für PV-Anlagenbetreiber wichtig sind.

Daher ist eine ausreichende Kenntnis des Energie- und Stromsteuerrechts, der jeweiligen Durchführungsverordnungen sowie der Verwaltungspraxis sowohl für Planer als auch Betreiber zwingend erforderlich. Dies gilt umso mehr, da nach den bereits erfolgten Veränderungen für das Steuerjahr 2024 im Jahre 2025 noch einmal erhebliche Veränderungen anstehen.

Seit Mitte Oktober 2024 liegt der final im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages verhandelte Text des neuen Energie- und Stromsteuergesetzes vor. Eigentlich hätte das „Gesetz zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht“ am 18.10.2024 im Deutschen Bundestag in zweiter und dritter Lesung beschlossen werden sollen. Da die meisten Abgeordnete sich bereits ins Wochenende verabschiedet hatten, war der Bundestag aber nicht mehr beschlussfähig. Daher war der finale Beschluss für die Bundestagssitzung am 07.11.2024 vorgesehen – jedoch war da die Koalition aufgrund der Entlassung des Finanzministers (06.11.) nicht mehr beschlussfähig. Das Gesetz ist zu Ende verhandelt, wurde aber nicht im Deutschen Bundestag beschlossen.

Das Online-Seminar beschäftigt sich einen Tag lang intensiv und praxisnah mit den aktuellen (2024) und neuen (2025) Regelungen des Energie- und Stromsteuergesetzes.

In einem Online-Vorseminar werden die Grundlagen und die Begrifflichkeiten erläutert.

Anschließend werden die Pflichten und die jeweilige Entstehung der Energie- und Stromsteuer behandelt. Ein zentrales Themenfeld stellen die Energiesteuer-Begünstigungen für KWK-Anlagen sowie die Stromsteuer-Begünstigungen für EE- und KWK-Anlagen dar.

Ein großer Themenblock beschäftigt sich praxisnah mit den Anmeldeformalismen und den administrativen Vorgaben im Energie- und Stromsteuerrecht. Screenshots der konkreten Anmeldeformulare und konkrete Fallbeispiele ermöglichen die notwendige Praxisnähe.

Weiterhin werden konkrete Themen der Verwaltungspraxis wie das Verhalten bei Außenprüfungen und das Verfassen von Einsprüchen im Online-Seminar behandelt.

Thematisch werden einerseits die Regelungen behandelt, die seit dem 01.01.2024 gelten.
Das Hauptaugenmerk liegt aber auf der Novelle des Energie- und Stromsteuergesetzes für das Jahr 2025. Seit Mitte April 2024 liegt der Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht vor. Das neue Gesetz soll bis November 2024 verabschiedet und zum 01.01.2025 in Kraft treten.

Haben Sie bereit Kenntnisse zum Energie- und Stromsteuergesetz und wollen sich nur auf den aktuellen Stand bringen, empfehlen wir Ihnen die Teilnahme am Kompaktseminar „Energie- und Stromsteuergesetz 2026 – KOMPAKT„. Hier werden die Neuregelungen und deren Auswirkungen in einem vierstündigen Kurzseminar zusammengefasst.

Eventdatum: Donnerstag, 15. Januar 2026 09:00 – 17:00

Eventort: Online

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Brennstoffemissionshandelsgesetz und CO₂-Kostenaufteilungsgesetz 2025 (Webinar | Online)

Brennstoffemissionshandelsgesetz und CO₂-Kostenaufteilungsgesetz 2025 (Webinar | Online)

Inzwischen hat das im Jahre 2021 in Kraft getretene Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) einige Veränderungen hinter sich. Zuletzt wurde es im Dezember 2023 angepasst.
Die Einführung der CO₂-Bepreisung für Brennstoffe in Form eines nationalen Emissionszertifikatehandels ist ein zentrales Instrument der Bundesregierung zur Erreichung ihrer Klimaziele für 2030.

Unter den neuen nationalen Zertifikatehandel fallen Emissionen fossiler Brennstoffe, die nicht über den europäischen Emissionshandel (EU-ETS) erfasst sind. Dies sind in erster Linie solche in den Bereichen Mobilität und Wärme, gleichermaßen bei Unternehmen und Haushalten.
Dies hat erhebliche Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit fossil betriebener Heizkessel und KWK-Anlagen.
Die CO₂-Bepreisung wirft aber auch sehr viele Fragestellungen rund um die konkrete Administration, die Abgrenzung zum Treibhausemissionshandelsgesetz sowie die Möglichkeiten und Grenzen der Weitergabe der CO₂-Bepreisung auf die Endkunden auf. Dies betrifft bei Wärmelieferverträgen und im Contracting-Bereich auch die notwendigen Veränderungen in den Preisgleitklauseln.
Hinsichtlich der Aufteilung der Kosten bei Vermietungen spielt das neue CO₂-Kostenaufteilungsgesetz eine wichtige Rolle.

In einem rund vierstündigen Online-Seminar wird die Fachanwältin Juliane Kaspers von der Sozietät Becker Büttner Held ausführlich auf die Neuerungen des Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) und des CO₂-Kostenaufteilungsgesetzes, den daraus resultierenden administrativen Vorgaben sowie den Auswirkungen für Wärmelieferanten und KWK-Anlagenbetreiber eingehen.

Um eine individuelle und praxisnahe Veranstaltung gewährleisten zu können, ist die Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer begrenzt. Dieses Seminar wird zweimal pro Jahr angeboten.

Das Online-Seminar „Abrechnung von Wärme- und Stromlieferungen“ stellt das ideale Ergänzungsseminar zu der Veranstaltung „Brennstoffemissionshandelsgesetz 2025“ dar.

Eventdatum: Donnerstag, 22. Januar 2026 09:00 – 13:00

Eventort: Online

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Gebäudeautomation – Pflichten und Chancen nach dem Gebäudeenergiegesetz (Webinar | Online)

Gebäudeautomation – Pflichten und Chancen nach dem Gebäudeenergiegesetz (Webinar | Online)

Gebäude benötigen in Deutschland rund 36 % des gesamten Endenergiebedarfs. Daher stellt die Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden einen zentralen Aspekt der Energiewende dar. Dabei reicht es im Rahmen einer  Integralen Energieeffizienz nicht aus, sich nur auf die Technik und die Bauphysik zu fokussieren. Vielmehr bedarf es auch eines bedarfsgeführten Anlagenbetriebs mittels geeigneter Automatisierungsstrategien und eines Energiemonitorings.

Eine Gebäudeautomation, welche die Belange der Nutzerinnen und Nutzer berücksichtigt, ermöglicht eine Reduzierung des Energieverbrauchs von Gebäuden. Gleichzeitig können der Komfort und die Sicherheit verbessert werden.
Ein intelligentes Gebäude ist eine Immobilie, die mit Hilfe automatisierter Prozesse wie Heizung, Lüftung, Klimatisierung, Beleuchtung, Sicherheit und andere Umweltsysteme als Reaktion auf die Belegung des Gebäudes oder äußere Bedingungen steuert. Es reagiert auf sich verändernde Gegebenheiten, und zwar autonom und im Interesse des Benutzers.

Zahlreiche europäische und nationale Vorgaben aus Richtlinien, Gesetzen und Normen geben Leitplanken vor, die vom Planer und Betreiber beachtet werden müssen. Auch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) legt Mindestanforderungen an die Gebäudeautomation im Nichtwohngebäude fest. Nichtwohngebäude, die bereits im Bestand und mit einer Heizung oder Klimaanlage von über 290 kW ausgestattet sind, müssen bis Ende 2024 mit einem Gebäudeautomatisierungssystem des Grades B oder besser sowie einer Energieüberwachungstechnik ausgestattet werden. Kurz- und mittelfristig ist eine deutliche Reduzierung der bisherigen Eingangsleistung (derzeit 290 kW) angedacht.

Was bedeuten diese Vorschriften konkret und wie können diese umgesetzt werden? Was ist bei Ausschreibungen zu beachten? Wann lohnt sich eine Gebäudeautomation finanziell und welche Förderungen gibt es, um eine zukunftsfähige Gebäudeautomation zu implementieren?

Das neu konzipierte Intensivseminar „Gebäudeautomation – Pflichten und Chancen nach dem Gebäudeenergiegesetz“ vermittelt eine Übersicht über die gesetzlichen Anforderungen und beschäftigt sich mit den konkreten Anforderungen auf europäischer Ebene und des aktuellen Gebäudeenergiegesetzes. Anhand von Checklisten werden geeignete Automatisierungs-Optionen dargelegt. Fördermöglichkeiten werden aufgezeigt. Außerdem erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer Tipps und Vorlagen zur Umsetzung in der Praxis.

Eventdatum: Mittwoch, 21. Januar 2026 09:00 – 13:15

Eventort: Online

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