Digitalisierung der Energiewende 2026 – MsbG, GNDEW und EnWG (Webinar | Online)

Digitalisierung der Energiewende 2026 – MsbG, GNDEW und EnWG (Webinar | Online)

Neustart der Digitalisierung der Energiewende durch das GNDEW, das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) und das EnWG

 

Neue Regelungen für Messung von Strom und die Kommunikation zwischen Erzeuger und Verbraucher seit Februar 2025

Die Energiewende führt zu neuen Herausforderungen für Strom-Netze und die Informationstechnik zwischen Netzbetreibern, Verbrauchern und Betreibern von Stromerzeugungsanlagen. Politisch und rechtlich wird dieser Umbau mit dem „Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende“ forciert. Obwohl bereits 2016 das Messstellenbetriebsgesetz in Kraft trat, blieb der Rollout intelligenter Messysteme aufgrund unterschiedlicher Ursachen aus.

In den letzten beiden Jahren wurden nun einige Gesetzespakete, wie zum Beispiel das „Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende“ (GNDEW), geschnürt, um die Digitalisierung der Energiewende zu forcieren. Im Februar 2025 wurde „Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende“ nochmals maßgeblich verändert. Dafür wurden in den letzten Monaten zahlreiche Veränderungen im Messstellenbetriebsgesetz (MsbG), im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), im EEG sowie in der Ladesäulenverordnung vorgenommen.

Zentrales Ziel des neuen Gesetzes ist es, den Rollout zu ermöglichen und beschleunigt zu realisieren, Verfahren rund um den Rollout intelligenter Messsysteme zu entbürokratisieren und die Rechtssicherheit zu stärken. Gleichzeitig sollen Kosten zukunftsfest und gerechter verteilt, Markt und Wettbewerb angereizt, Kompetenzen zielgerichtet gebündelt und die Nachhaltigkeit gestärkt werden. Außerdem steht nicht mehr nur das intelligente Messen, sondern das Steuerungssystem zur Begrenzung der Einspeisespitzen im Zentrum des Rollouts.
Außerdem hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) im Dezember 2024 das aktualisierte Schutzprofil PP-0073 sowie die Technischen Richtlinien TR-03109-1 und TR-03116-3 für das Smart-Meter-Gateway (SMGW) veröffentlicht.

SmartMeter werden zukünftig auch eine große Rolle bei der Wärme-, der Gasabrechnung und der Abrechnung von Wasser haben. Außerdem nehmen moderne und intelligente Messeinrichtung eine wichtige Funktion bei der Umsetzung dynamischer Stromtarife ein, die ab 2025 angeboten werden müssen.

Das neue „Grundgesetz“ für das Messwesen regelt die Vorgaben für intelligente Messsysteme und die neuen Anforderungen an eine schnelle Umsetzung des Rollouts. Auch die Kostenaufteilung hat sich deutlich verändert.

Im Rahmen des Intensivseminars werden die neuen Regelungen des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) sowie die Auswirkungen des GNDEW ausführlich erläutert und auf die praxisrelevanten Fragestellungen bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben eingegangen.

Insbesondere Fragestellungen nach den rechtlichen Voraussetzungen, den regulatorischen sowie bilanziellen Vorgaben werden behandelt. Weiterhin wird es um die rechtssichere Gestaltung von Messstellenverträge gehen. Auch die Vorgaben nach § 14a EnWG für steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpe, Ladestation, Klimagerät und Speicher, die Strom aus dem Netz ziehen, werden in dem Seminar erläutert.

Im Rahmen des Webinars werden den Teilnehmerinnen und Teilnehmern Hilfestellungen gegeben, um alle Änderungen praxistauglich umsetzen können. Neben den technischen und den gesetzlichen Regeln werden auch die möglichen Wirkungen, für die damit verbundenen Geschäftsmodelle (wie z.B. bidirektionales Laden oder dynamische Tarife) besprochen.

Das Intensivseminar wird von Dr. Michael Weise von der Sozietät Becker Büttner Held (BBH) gehalten.

Um eine individuelle und praxisnahe Veranstaltung gewährleisten zu können, ist die Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer begrenzt.

Lernziele

  • Hintergrund und Inhalte des MsbG und des GNDEW
  • EEG 2025, EnWG 2025 und Ladesäulenverordnung – was ändert sich?
  • Aktuelle Brennpunkte
  • Rechte und Pflichten beim Einbau intelligenter und modernen Messsysteme
  • Wärmewende, Mobilitätswende, dezentrale Erzeugung, Speicherung und Gateways
  • Welche Vorgaben existieren in §14a EnWG für steuerbare Verbrauchseinrichtungen?
  • Anforderungen durch bidirektionales Laden oder dynamische Tarife
  • Veränderungen der Preisobergrenzen (u.a. Aufteilung Messstellenbetreiber/Netzbetreiber)
  • Neue „Sichere Lieferkette“
  • Umstellung von Stundenwerten auf Viertelstundenwerte
  • Geänderte Marktkommunikation und Neuregelungen bei der Bilanzierung
  • Welche Vorgaben existieren für die nächsten Jahre?

Zielgruppe

Das Seminar eignet sich für Netzbetreiber, Stadtwerke, Stromhändler und Direktvermarkter, Contractoren, Planer und Betreiber von Stromerzeugungsanlagen mit Direktvermarktung.

Eventdatum: Dienstag, 20. Januar 2026 09:00 – 15:00

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Energie- und Stromsteuergesetz 2026 – KOMPAKT (Webinar | Online)

Energie- und Stromsteuergesetz 2026 – KOMPAKT (Webinar | Online)

Zum 01.01.2025 werden sich viele gesetzliche und administrative Regelungen des Energie- und Stromsteuergesetzes ändern.
Seit April 2024 existiert ein Gesetzesentwurf, der bereits mit den Verbändern diskutiert wurde. Voraussichtlich im Oktober/November 2024 wird der Deutsche Bundestag das neue Energie- und Stromsteuergesetz final beschließen.

Das Kompaktseminar „Neue gesetzliche und administrative Regelungen des Energiesteuer- und Stromsteuergesetzes 2025“ fasst diese Neuregelungen und deren Auswirkungen in einem vierstündigen Kompaktseminar zusammen.

Bringen Sie ihre Kenntnisse des Energiesteuerrechts, der jeweiligen Durchführungsverordnungen sowie der Verwaltungspraxis effektiv auf den neuesten Stand.

Dieses Kompakt-Seminar setzt gute Kenntnisse des Energie- und Stromsteuergesetzes voraus. Es werden lediglich die Neuregelungen und die damit einhergehenden Veränderungen besprochen.

Falls Sie keine oder nur geringe Kenntnisse des Energie- und Stromsteuergesetzes haben, sollten Sie das eintägige Intensivseminar „Energie- und Stromsteuergesetz 2025 – INTENSIV“ buchen. Termine hierzu wird es voraussichtlich ab Januar 2025 geben.

 

Lernziele

  • Hintergrund und Intention der zahlreichen Neuregelungen
  • Neuregelung im Energiesteuerrecht
  • Neuregelungen im Stromsteuerrecht
  • Veränderungen bei der Administration (Befreiung / Rückerstattung / Meldung)
  • Verwaltungspraxis konkret
  • Schnittstelle zum nationalen und internationalen Emissionshandel

Eventdatum: Donnerstag, 29. Januar 2026 09:00 – 13:00

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Energie- und Stromsteuergesetz 2026 – INTENSIV (Webinar | Online)

Energie- und Stromsteuergesetz 2026 – INTENSIV (Webinar | Online)

Die energie- und stromsteuerlichen Regelungen sind in Bezug auf die Wirtschaftlichkeit von KWK-Anlagen von besonderer Bedeutung. Außerdem gibt es zahlreiche Regelungen im Stromsteuergesetz, die für PV-Anlagenbetreiber wichtig sind.

Daher ist eine ausreichende Kenntnis des Energie- und Stromsteuerrechts, der jeweiligen Durchführungsverordnungen sowie der Verwaltungspraxis sowohl für Planer als auch Betreiber zwingend erforderlich. Dies gilt umso mehr, da nach den bereits erfolgten Veränderungen für das Steuerjahr 2024 im Jahre 2025 noch einmal erhebliche Veränderungen anstehen.

Seit Mitte Oktober 2024 liegt der final im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages verhandelte Text des neuen Energie- und Stromsteuergesetzes vor. Eigentlich hätte das „Gesetz zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht“ am 18.10.2024 im Deutschen Bundestag in zweiter und dritter Lesung beschlossen werden sollen. Da die meisten Abgeordnete sich bereits ins Wochenende verabschiedet hatten, war der Bundestag aber nicht mehr beschlussfähig. Daher war der finale Beschluss für die Bundestagssitzung am 07.11.2024 vorgesehen – jedoch war da die Koalition aufgrund der Entlassung des Finanzministers (06.11.) nicht mehr beschlussfähig. Das Gesetz ist zu Ende verhandelt, wurde aber nicht im Deutschen Bundestag beschlossen.

Das Online-Seminar beschäftigt sich einen Tag lang intensiv und praxisnah mit den aktuellen (2024) und neuen (2025) Regelungen des Energie- und Stromsteuergesetzes.

In einem Online-Vorseminar werden die Grundlagen und die Begrifflichkeiten erläutert.

Anschließend werden die Pflichten und die jeweilige Entstehung der Energie- und Stromsteuer behandelt. Ein zentrales Themenfeld stellen die Energiesteuer-Begünstigungen für KWK-Anlagen sowie die Stromsteuer-Begünstigungen für EE- und KWK-Anlagen dar.

Ein großer Themenblock beschäftigt sich praxisnah mit den Anmeldeformalismen und den administrativen Vorgaben im Energie- und Stromsteuerrecht. Screenshots der konkreten Anmeldeformulare und konkrete Fallbeispiele ermöglichen die notwendige Praxisnähe.

Weiterhin werden konkrete Themen der Verwaltungspraxis wie das Verhalten bei Außenprüfungen und das Verfassen von Einsprüchen im Online-Seminar behandelt.

Thematisch werden einerseits die Regelungen behandelt, die seit dem 01.01.2024 gelten.
Das Hauptaugenmerk liegt aber auf der Novelle des Energie- und Stromsteuergesetzes für das Jahr 2025. Seit Mitte April 2024 liegt der Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht vor. Das neue Gesetz soll bis November 2024 verabschiedet und zum 01.01.2025 in Kraft treten.

Haben Sie bereit Kenntnisse zum Energie- und Stromsteuergesetz und wollen sich nur auf den aktuellen Stand bringen, empfehlen wir Ihnen die Teilnahme am Kompaktseminar „Energie- und Stromsteuergesetz 2026 – KOMPAKT„. Hier werden die Neuregelungen und deren Auswirkungen in einem vierstündigen Kurzseminar zusammengefasst.

Eventdatum: Donnerstag, 15. Januar 2026 09:00 – 17:00

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Brennstoffemissionshandelsgesetz und CO₂-Kostenaufteilungsgesetz 2025 (Webinar | Online)

Brennstoffemissionshandelsgesetz und CO₂-Kostenaufteilungsgesetz 2025 (Webinar | Online)

Inzwischen hat das im Jahre 2021 in Kraft getretene Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) einige Veränderungen hinter sich. Zuletzt wurde es im Dezember 2023 angepasst.
Die Einführung der CO₂-Bepreisung für Brennstoffe in Form eines nationalen Emissionszertifikatehandels ist ein zentrales Instrument der Bundesregierung zur Erreichung ihrer Klimaziele für 2030.

Unter den neuen nationalen Zertifikatehandel fallen Emissionen fossiler Brennstoffe, die nicht über den europäischen Emissionshandel (EU-ETS) erfasst sind. Dies sind in erster Linie solche in den Bereichen Mobilität und Wärme, gleichermaßen bei Unternehmen und Haushalten.
Dies hat erhebliche Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit fossil betriebener Heizkessel und KWK-Anlagen.
Die CO₂-Bepreisung wirft aber auch sehr viele Fragestellungen rund um die konkrete Administration, die Abgrenzung zum Treibhausemissionshandelsgesetz sowie die Möglichkeiten und Grenzen der Weitergabe der CO₂-Bepreisung auf die Endkunden auf. Dies betrifft bei Wärmelieferverträgen und im Contracting-Bereich auch die notwendigen Veränderungen in den Preisgleitklauseln.
Hinsichtlich der Aufteilung der Kosten bei Vermietungen spielt das neue CO₂-Kostenaufteilungsgesetz eine wichtige Rolle.

In einem rund vierstündigen Online-Seminar wird die Fachanwältin Juliane Kaspers von der Sozietät Becker Büttner Held ausführlich auf die Neuerungen des Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) und des CO₂-Kostenaufteilungsgesetzes, den daraus resultierenden administrativen Vorgaben sowie den Auswirkungen für Wärmelieferanten und KWK-Anlagenbetreiber eingehen.

Um eine individuelle und praxisnahe Veranstaltung gewährleisten zu können, ist die Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer begrenzt. Dieses Seminar wird zweimal pro Jahr angeboten.

Das Online-Seminar „Abrechnung von Wärme- und Stromlieferungen“ stellt das ideale Ergänzungsseminar zu der Veranstaltung „Brennstoffemissionshandelsgesetz 2025“ dar.

Eventdatum: Donnerstag, 22. Januar 2026 09:00 – 13:00

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Gebäudeautomation – Pflichten und Chancen nach dem Gebäudeenergiegesetz (Webinar | Online)

Gebäudeautomation – Pflichten und Chancen nach dem Gebäudeenergiegesetz (Webinar | Online)

Gebäude benötigen in Deutschland rund 36 % des gesamten Endenergiebedarfs. Daher stellt die Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden einen zentralen Aspekt der Energiewende dar. Dabei reicht es im Rahmen einer  Integralen Energieeffizienz nicht aus, sich nur auf die Technik und die Bauphysik zu fokussieren. Vielmehr bedarf es auch eines bedarfsgeführten Anlagenbetriebs mittels geeigneter Automatisierungsstrategien und eines Energiemonitorings.

Eine Gebäudeautomation, welche die Belange der Nutzerinnen und Nutzer berücksichtigt, ermöglicht eine Reduzierung des Energieverbrauchs von Gebäuden. Gleichzeitig können der Komfort und die Sicherheit verbessert werden.
Ein intelligentes Gebäude ist eine Immobilie, die mit Hilfe automatisierter Prozesse wie Heizung, Lüftung, Klimatisierung, Beleuchtung, Sicherheit und andere Umweltsysteme als Reaktion auf die Belegung des Gebäudes oder äußere Bedingungen steuert. Es reagiert auf sich verändernde Gegebenheiten, und zwar autonom und im Interesse des Benutzers.

Zahlreiche europäische und nationale Vorgaben aus Richtlinien, Gesetzen und Normen geben Leitplanken vor, die vom Planer und Betreiber beachtet werden müssen. Auch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) legt Mindestanforderungen an die Gebäudeautomation im Nichtwohngebäude fest. Nichtwohngebäude, die bereits im Bestand und mit einer Heizung oder Klimaanlage von über 290 kW ausgestattet sind, müssen bis Ende 2024 mit einem Gebäudeautomatisierungssystem des Grades B oder besser sowie einer Energieüberwachungstechnik ausgestattet werden. Kurz- und mittelfristig ist eine deutliche Reduzierung der bisherigen Eingangsleistung (derzeit 290 kW) angedacht.

Was bedeuten diese Vorschriften konkret und wie können diese umgesetzt werden? Was ist bei Ausschreibungen zu beachten? Wann lohnt sich eine Gebäudeautomation finanziell und welche Förderungen gibt es, um eine zukunftsfähige Gebäudeautomation zu implementieren?

Das neu konzipierte Intensivseminar „Gebäudeautomation – Pflichten und Chancen nach dem Gebäudeenergiegesetz“ vermittelt eine Übersicht über die gesetzlichen Anforderungen und beschäftigt sich mit den konkreten Anforderungen auf europäischer Ebene und des aktuellen Gebäudeenergiegesetzes. Anhand von Checklisten werden geeignete Automatisierungs-Optionen dargelegt. Fördermöglichkeiten werden aufgezeigt. Außerdem erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer Tipps und Vorlagen zur Umsetzung in der Praxis.

Eventdatum: Mittwoch, 21. Januar 2026 09:00 – 13:15

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Abrechnung von Wärme- und Stromlieferungen (Webinar | Online)

Abrechnung von Wärme- und Stromlieferungen (Webinar | Online)

Am 01. Dezember 2021 trat die neue Heizkostenverordnung in Kraft. Diese beinhaltet neben veränderten Vorgaben für die Messung (Fernablesbarkeit, Interoperabilität und SMGW-Anbindung) auch eine Fülle neuer Mitteilungs- und Informationspflichten.

Seit dem 05. Oktober 2021 ist die Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte (FFVAV) in Kraft. Außerdem wurde im Sommer 2021 die Verordnung für Allgemeine Bedingungen zur Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) novelliert. Darin enthalten sind viele neue Vorgaben zu Mess-, Abrechnungs- und Informationspflichten der Fernwärmelieferung. Aber auch verbraucherschutzrechtliche Änderungen sind enthalten, welche erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen auf eine Fernwärmeversorgung haben. Eine Fernwärmeversorgung im Sinne der Verordnungen liegt bei einer gewerblichen Wärmeversorgung vor und beinhaltet demnach nicht nur die Wärmelieferung über ein Fern- oder Nahwärmenetz durch ein Energieversorgungsunternehmen, sondern auch die Wärmelieferung innerhalb eines Quartiers oder eines Gebäudes durch einen Contractor.

Mitte Juli 2022 gab es bereits Änderungen der AVBFernwärmeV zur Weitergabe von Preisanpassungen. Außerdem wurde im Sommer 2022 ein Entwurf der geplanten Novelle der AVBFernwärmeV veröffentlicht. Auch diese wichtigen Themenfelder werden im Rahmen des Seminars thematisiert.

Die Auswirkungen der Novelle der oben genannten vier Verordnungen werden im Rahmen des Online-Seminars „Abrechnung von Wärme- und Stromlieferungen“ ausführlich behandelt und gegeneinander abgegrenzt.
Abgerundet wird das halbtägige Online-Seminar durch die Darlegung der neuen Informationspflichten bei Strom- und Wärmelieferungen gemäß dem Energiewirtschaftsgesetz.

Um eine individuelle und praxisnahe Veranstaltung gewährleisten zu können, ist die Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer begrenzt. Dieses Seminar wird zwei- bis dreimal pro Jahr angeboten.

Das Brennstoffemissionshandelsgesetz und CO2- Kostenaufteilungsgesetz 2026 stellt das ideale Ergänzungsseminar zu der Veranstaltungsreihe „Abrechnung von Wärme- und Stromlieferungen“ dar.

Eventdatum: Dienstag, 11. November 2025 09:00 – 13:15

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Kalte Nahwärme 3.0 – Erschließung unterschiedlicher Wärmequellen (Webinar | Online)

Kalte Nahwärme 3.0 – Erschließung unterschiedlicher Wärmequellen (Webinar | Online)

Erschließung unterschiedlicher Wärmequellen

 

Im dritten Teil der Veranstaltungsreihe „Kalte Nahwärme“ widmen wir uns der Nutzung besonderer Wärmequellen..
Hierzu gehört die Nutzung der Umweltwärme, die Einspeisung der Wärme aus PVT-Anlagen und die Nutzungsmöglichkeiten aus Abwärme aus dem gewerblichem und industriellen Bereich..

…weitere Informationen zu unserem neuen Seminar folgen in Kürze…

 

Neukonzeption der Veranstaltungsreihe „Kalte Nahwärme“ 

Im Dezember 2024 bis März 2025 wurde die Veranstaltungsreihe „Kalte Nahwärme“ neu konzipiert.
Das erste Seminar befasst sich mit den Grundlagen, der Planung und der Wirtschaftlichkeit.
Der zweite Teil „Kalte Nahwärme 2.0“ thematisiert die Bereiche Umsetzung und Betreibermodelle. Dabei werden aus Projekten Umsetzung technischer Lösungen praxisnah vorgestellt. Im Fokus stehen aber Betreiber- und Contractingmodelle. Außerdem werden Betriebs- und Wartungskonzepte vorgestellt.

Der dritte Teil „Kalte Nahwärme 3.0“ widmet sich ergänzend der Nutzung besonderer Wärmequellen wie Umweltwärme, PVT und Abwärme aus dem gewerblichem und industriellen Bereich.

 

Download-Bereich mit zahlreichen Zusatzdokumenten für Teilnehmende

Besonders herauszustellen ist der umfangreiche Downloadbereich mit vorgefertigten Ausschreibungstexten und Excel-Programmen zur Auslegung kalter Nahwärmesysteme. Direkt nach dem Online-Seminar erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer Zugriff auf diesen umfangreichen Downloadbereich.
Einige Tools und Zusatzdokumente werden bereits zum Seminartermin bereitgestellt und im Rahmen des Seminars vorgestellt.

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an Architekten, Unternehmens- und Energieberater, Planer, Contractoren, Energieversorgungsunternehmen, Stadtwerke, Energieagenturen, wissenschaftliche Institute, Banken und Versicherungen und Behörden.

Eventdatum: Donnerstag, 09. Oktober 2025 09:00 – 09:00

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Planung von Wärmepumpen – Sachverständigenschulung nach VDI 4645 (PE) (Webinar | Online)

Planung von Wärmepumpen – Sachverständigenschulung nach VDI 4645 (PE) (Webinar | Online)

Die Richtlinie VDI 4645 behandelt die für die Planung von Wärmepumpenanlagen in Ein- und Mehrfamilienhäusern erforderlichen Schritte. Dabei werden die einzelnen Schritte von der Voruntersuchung und Konzepterstellung bis zur Detailplanung strukturiert dargelegt. Sie gibt Hinweise zu empfohlenen hydraulischen Schaltungen, zur Dimensionierung von Anlagenkomponenten, zur Dokumentation, zur Inbetriebnahme der Anlage und Unterweisung des Betreibers und auch zu Kostenbetrachtungen.

Hitz-Köpfe und BHKW-Consult bieten eine VDI-zertifizierte Schulung zur VDI 4645 (PE) an – mit einem zusätzlichen Special „KWK und Wärmepumpen im kleinen Leistungsbereich“ und zwei Online-Vorseminaren.

 

Schulung Kategorie PE (Planung und Errichtung)

Die angebotene Schulung der Kategorie PE (800 Minuten) qualifiziert die Teilnehmerinnen und Teilnehmer für die Tätigkeiten im Bereich der Planung, Beratung, Errichtung und den Betrieb von Warmwasser-Heizungsanlagen mit Wärmepumpen. Außerdem werden Durchführung von Arbeiten, wie sie im Rahmen von Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten von Elektro-Wärmepumpen anfallen, thematisiert.

Die PE-Variante entspricht dem größten Weiterbildungsumfang der Sachkundigen-Schulung nach VDI 4645 – und wird hier noch durch zwei Specials (+ 100 Minuten) über den kombinierten BHKW-Wärmepumpen-Einsatz in Ein- und Mehrfamilienhäusern ergänzt.

Die Schulung erfolgt komplett als Online-Veranstaltung. Aufgrund spezieller, vom VDI zertifizierte Videos, wird der sonst übliche in Präsenz erforderliche Praxisteil ersetzt. Das spart Reisezeit und Reisekosten – ohne Einbußen bei der Qualität.

 

Beginn und Ende der Veranstaltung

Am ersten Tag findet die Veranstaltung von 9:00 – 17:30 Uhr statt. Am zweiten Tag von 8:30 Uhr – 17:00 Uhr.

Eventdatum: 18.11.25 – 19.11.25

Eventort: Online

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Kalte Nahwärme (Webinar | Online)

Kalte Nahwärme (Webinar | Online)

Planung, Dimensionierung und Wirtschaftlichkeit

Innovative Wärmeerzeuger wie Wärmepumpen, Geothermie- und Solarthermie-Anlagen benötigen idealerweise eine Niedertemperatur-Verteilung. Die Umstellung bestehender und der Aufbau neuer Nah- und Fernwärmesysteme mit möglichst tiefen Vor- und Rücklauftemperaturen wird eines der zentralen Aufgaben der Energiewende sein. Dies gilt insbesondere für Wohngebiete mit Niedrigst-Energiehäusern.

Durch diese neuen Herausforderungen wird es zu einer Abkehr von den bisherigen leitungsgebundenen Wärmeversorgungssystemen hin zu einer „kalten Nahwärme“ kommen. Die Vorteile der Kalten Nahwärme liegen in der guten Energieeffizienz und der ganzjährigen Verfügbarkeit der Umweltwärme durch die Nutzung von Grundwasser, Sole oder anderen Wärmequellen. Geringe Verluste und individuelle Anforderungen der Verbraucher sprechen für die Technologie, insbesondere bei der Erschließung von Neubaugebieten. Aber auch im Bestand ist die Technik umsetzbar.

Im Seminar lernen Sie, welche Technologien existieren und welche technischen Voraussetzungen für den Aufbau eines kalten Nahwärmenetzes geschaffen werden müssen. Sie lernen, wie die Anlage optimal geplant, dimensioniert und betrieben wird – und wie wirtschaftlich derart innovative Systeme sein können.

Um eine individuelle und praxisnahe Veranstaltung gewährleisten zu können, ist die Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer begrenzt. Dieses Seminar wird vier- bis fünfmal pro Jahr angeboten.

 

Download-Bereich mit zahlreichen Zusatzdokumenten für Teilnehmende

Besonders herauszustellen ist der umfangreiche Downloadbereich mit vorgefertigten Ausschreibungstexten und Excel-Programmen zur Auslegung kalter Nahwärmesysteme. Direkt nach dem Online-Seminar erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer Zugriff auf diesen umfangreichen Downloadbereich.
Einige Tools und Zusatzdokumente werden bereits zum Seminartermin bereitgestellt und im Rahmen des Seminars vorgestellt.

Lernziele

  • Grundlagen der Kalten Nahwärme
  • Technik im Gebäude
  • Technik in der Wärmeübertragung
  • Kalte Nahwärme bei Mehrfamilienhäusern
  • Planung und Dimensionierung von Wärmequelle und Netz, Druckhaltung, Hydraulik etc.
  • Investitionen, Kalkulation und Abrechnungsmodelle
  • Fördermittel
  • Potenziale der Sektorkopplung
  • Aktuelle Anwendungsbeispiele
  • Kalte Nahwärme im Bestand

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an Architekten, Unternehmens- und Energieberater, Planer, Contractoren, Energieversorgungsunternehmen, Stadtwerke, Energieagenturen, wissenschaftliche Institute, Banken und Versicherungen und Behörden.

Eventdatum: Dienstag, 10. Juni 2025 09:00 – 15:00

Eventort: Online

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Rauentaler Straße 22/1
76437 Rastatt
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Warum nicht systemdienliche BHKW-Anlagen? – Kostenloses Online-Seminar (Webinar | Online)

Warum nicht systemdienliche BHKW-Anlagen? – Kostenloses Online-Seminar (Webinar | Online)

Im Vorfeld des BHKW-Jahreskongresses 2025 stellen wir in zwei kostenlosen Vorträgen die Bedeutung von Blockheizkraftwerken für die Energiewende heraus. Die Ergebnisse dieser Online-Vorträge werden wir im Rahmen des BHKW-Jahreskongresses bei den interaktiven Menti-Umfragen sowie ggf. bei der Diskussion thematisieren.

Ein Vortrag wird am 25. April stattfinden. Planen Sie für den Vortrag mit anschließender Diskussion bitte den Zeitraum von 10:00 Uhr bis 11:40 Uhr ein.

Mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und dem neuen Wärmeplanungsgesetz (WPG) liegt der Fokus auf der Wärmepumpe und nicht mehr auf der Einsparung von Primärenergie oder der Sanierung der Gebäudehülle.
Manchen Befragten geht diese Fokussierung auf den Heizungstausch und allein auf erneuerbare Wärme zu weit. Die neue Situation aus Sicht der Praxis zu bewerten, war Gegenstand des Projektes „Kommunale sektor- und spartenübergreifende Energieleitplanung (KSSE)“.

Dr. Jörg Lange vom Verein Klimaschutz im Bundestag (KiB) e.V. stellt in seinem 60-70 Minuten dauernden Vortrag die Projektergebnisse vor. Der thematische Fokus des Vortrages wird auf die Wärmeversorgung größerer Gebäude oder Gebäudenetze haben.

Im Rahmen des vorgestellten Projektes wurden

  • rund 339 Personen aus der Praxis der Wärmewende mittels 93 Fragen online befragt,
  • zahlreiche tiefergehende Interviews mit Personen aus ganz unterschiedlichen Praxisbereichen geführt,
  • etwa 70 der zu Beginn 2024 vorliegenden kommunalen Wärmepläne Baden-Württembergs analysiert,
  • zahlreiche Fallbeispiele hinsichtlich Emissionen, Residuallast und Kosten betrachtet sowie
  • die Residuallast aus mathematisch energetischer Sicht analysiert, wie zukünftig der Energiebedarf zu 100% aus erneuerbaren Energien (vorwiegend Sonnen- und Windstrom) gedeckt werden kann.

Anhand der Projektergebnisse wurde eine Sanierungstrategie für Gebäude entwickelt, die bei begrenzten Ressourcen (Geld, Fachkräfte) auch den Strom in den Blick nimmt und Ausbaukosten des Stromnetzes einspart.

Freuen Sie sich auf eine praxisnahe Ergebnis-Präsentation, die gerne als Grundlage für eine anschließende Diskussion dienen kann.

Das Projekt wurde gefördert mit Mitteln der Deutschen Bundestiftung Umwelt (DBU-AZ 38842, Laufzeit Mai 2023-August 2024).

Falls Sie an dem Termin nicht teilnehmen können:
Eine Aufzeichnung dieses Vortrages können Sie im Premium-Bereich auf energie.schule jederzeit anschauen. In dem Premium-Bereich sind die Aufzeichnung von 18 Vorträgen sowie die Unterlagen von drei Jahreskongressen enthalten.
Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer des BHKW-Jahreskongresses am 13./14. Mai in Dresden erhalten kostenlos einen Zugang zu der Aufzeichnung dieses Vortrages. Dies passiert automatisch.

Lernziele

  • Ergebnisse des Projektes „Kommunale sektor- und spartenübergreifende Energieleitplanung (KSSE)“
  • Möglichkeiten einer Wärmewende im Rahmen der Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes
  • Wirtschaftlichkeit durch systemdienlichen Betrieb
  • Anforderungen z. B. an eine Neuordung des Strommarktes und der Netzentgelte
  • Thesen und konkreten Vorschläge

Eventdatum: Freitag, 25. April 2025 10:00 – 11:40

Eventort: Online

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BHKW-Infozentrum GbR
Rauentaler Straße 22/1
76437 Rastatt
Telefon: +49 (7222) 96867310
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